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Tipps für Schuldner

Schutzfrist:

Die 14-Tage-Frist für deinen Einspruch beim Amtsgericht gilt nur im ersten Monat. Kümmerst du dich nicht und der nächste Lohn geht ein, ist er sofort weg - diesmal ohne Frist. Hast du aber erst einmal die Aufhebung einer Pfändung erreicht, gilt der Schutz auch für die nächsten Monate. Aber eben nur für diese eine Pfändung von diesem einen Gläubiger.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


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