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Tipps für Schuldner
Schutz vor Pfändung bei ALG II
Empfänger von ALG II können nach (BGH) für die gesamte Pfändungsdauer beantragen, dass Leistungen in Höhe der Pfändungsfreigrenze nicht eingezogen werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
Schulden > News
Editorial
Jugend in der Schuldenfalle.
Wie viele junge Menschen wirklich in den roten Zahlen stecken, ist nicht bekannt. Meistens ist die Kasse knapp! Lesen Sie Jugend und Schulden
Schulden > Tipps
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In unserem Land finanzieren viele Mitbürger im Vertrauen auf ein regelmäßiges Einkommen bestimmte Konsumgüter... weiter - Schulden abbauen
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