Schulden & Insolvenz Info | Schuldner Info | Schulden Tipps
Schulden abbauen
Schulden abbauen
Schulden abbauen
Dieser Rat hört sich zu banal an um tatsächlich wahr zu sein, denken Sie? Falsch! Dies ist der einzige Weg, der Sie aus der Schuldenfalle führt. Es ist verständlich, dass es Ihnen jetzt noch unwahrscheinlich scheint, tatsächlich einen Ausweg aus Ihren Schulden zu finden, doch dies haben schon vor Ihnen viele geschafft und auch Sie werden wieder ein Leben ohne Schulden führen.
Unter zwei Voraussetzungen, zum einen müssen Sie es tatsächlich wollen und zum anderen tatsächlich etwas dafür tun. Zu jammern wird Ihnen langfristig wenig nützen, selbst wenn Sie unverschuldet in die finanzielle Misere geraten sein sollten.
Kosten senken
Der einfachste Tipp ist hierbei die Kosten zu senken. Natürlich müssen Sie Ihre Miete bezahlen, Ihren Strom und Lebensmittel einkaufen. Doch vielleicht können Sie Ihr Fitnesscenter kündigen und stattdessen kostenlos Fahrrad fahren oder joggen gehen.
Vielleicht kann auf das Zweitauto in der Familie für einige Zeit verzichtet werden und Sie lassen alle Ihre Verträge, wie Strom, Autoversicherung, Haftpflicht auf günstigere Anbieter prüfen. In jedem Haushalt bieten sich bei genauerem Hinsehen Einsparpotenziale, die es jetzt aufzuspüren gilt um finanzielle Mittel für Ihre Schulden frei zu machen.
Einnahmen erhöhen
So naheliegen, dass die meisten Schuldner daran zunächst gar nicht denken. Doch vielleicht können Sie Ihren Teilzeitarbeitsvertrag bei Ihrem Arbeitgeber aufstocken oder am Wochenende einem 400,- Euro Job zusätzlich nachgehen. Dies ist zwar eine Mehrbelastung in Ihrer Freizeit, doch wird sich der somit schnell ermöglichte Schuldenabbau dafür positiv auf Ihr Gemüt schlagen.
Ordnung in den Schulden schaffen
Schaffen Sie sich unbedingt einen Überblick in Ihrer Schuldensituation. Welche Zahlungsverbindlichkeiten werden in welcher Höhe wann fällig. Schreiben Sie sich die offenen Rechnungen zusammen und überlegen, welche Schuldenlast am drückendsten ist.
Bei welcher Zahlung wäre Ihnen am meisten geholfen, wenn Sie die Raten verkleinern könnten oder zu einem späteren Zeitpunkt mit der Begleichung der Schuld weiter machen dürften.
Kontakt zu Gläubigern suchen
Suchen Sie den Kontakt zu Ihren Gläubigern. Gerade wenn eine unverschuldete Situation für Ihren finanziellen Engpass verantwortlich ist und wenn Sie Willen zeigen die offenen Forderungen der Gläubiger zu begleichen, lassen viele mit sich reden. Oft ist ein Zahlungsaufschub möglich, oder eine kleinere Ratenzahlung.
Mit dem Kontakt zu den Gläubiger, am besten schriftlich um entsprechende Nachweise zu haben, verhindern Sie jedoch auch Schritte der Gläubiger, die Ihre Schuldenlast weiter wachsen lassen, wie Verzugszinsen, Mahngebühren oder Inkassogebühren.
Gläubiger sind dazu angehalten die Kosten für die Eintreibung der Forderungen nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Zeigen Sie Willen die Forderungen zu begleichen, machen Sie den Gläubigern realistische Angebote und vor allem halten Sie sich auch daran.
Unterstützung bei einer anerkannten Schuldenberatungsstelle suchen
Ist Ihre Schuldensituation tatsächlich so verzwickt, dass Sie sich selbst trotz aller Eigeninformation zum Thema nicht mehr zu helfen wissen, dann zögern Sie nicht länger sich helfen zu lassen. Bei anerkannten Schuldenberatungsstellen sitzen fachlich qualifizierte Menschen, die Ihnen behilflich sein werden, Ordnung in Ihre finanzielle Situation zu bringen und eine Ihnen angepasste Lösung mit Ihnen erarbeiten werden.
Keine neuen Kredite, Schulden mehr aufnehmen
Auf keinen Fall sollten Sie der Versuchung erliegen zur Bank zu gehen um einen Kredit zu erhalten, um die alten Schulden zu begleichen. Dies ist ein Schritt der Sie unweigerlich tiefer in die Schuldenfalle führen wird. Die oft beworbene lohnt sich in den allerseltensten Fällen!
Schulden Lexikon
Abweisung mangels Masse - Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Aussonderung - Bankrott - Beratungshilfe - Beratungsschein - Beschwerde - Betrug - Bonität - Bürgschaft - Darlehen - Drohende Zahlungsunfähigkeit - Druck-Antrag - Eidesstattliche Versicherung - Einzugsermächtigung - Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Eröffnungsbeschluss - Ersatzaussonderung - Forderung - Forderungsaufstellung - Gerichtsstand - Gerichtsvollzieher - Gewahrsam - Gläubiger - Gläubigervergleich - Gläubigerausschuss - Gläubigerversammlung - Glaubhaftmachung - Inkasso - InFoScore - Insolvenzberatung - Insolvenzgericht - Insolvenzgläubiger - Insolvenzmasse - Insolvenzverwalter - Juristische Person - Kredit - Kreditkündigung - Mahnung - Mahnbescheid - Massegläubiger - Masseverbindlichkeit - Massenzulänglichkeit - Natürliche Person - Neuerwerb - Neumasseverbindlichkeiten - Null-Plan - Obliegenheit - Offenbarungseid - pfändbares Einkommen - Pfändungsgrenze - Pfändungsschutz - Pfändungstabelle - Prozesskostenhilfe - Rechtspfleger - Restschuldbefreiung - SCHUFA - Schuldenbereinigungsplan - Schuldenbereinigungsverfahren - Selbstauskunft - solvent / insolvent - strafbare Handlungen - Stundung - Stundung der Verfahrenskosten - Stromsperre - Treuhänder - Überschuldung - unerlaubte Handlung - Unterhaltspflicht - Verbindlichkeiten - Verbraucher - Verfallklausel - Vergleich - Versagung und Widerruf der Restschuldbefreiung - Vollstreckungsbescheid - Vollstreckungsurteil - Wohlverhaltensperiode - Zahlungsunfähigkeit (§17InsO) - Zahlungsunfähigkeit
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Keine Schuldnerberatung!