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Pfändung bei Ehepaaren

Muss ein Gerichtsvollzieher bei einem Ehepaar pfänden, kann er davon ausgehen, dass die Möbel und Wertgegenstände in der Wohnung beiden gehören - und somit pfändbar sind. Bei unehelichen Partnern ist das dagegen nicht erlaubt.

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


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