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Tipps für Schuldner
Pauschal-Gebühren für gepfändete Konten sind nicht erlaubt:
Manche Banken verlangen für die Sperrzeit deines Kontos pauschal rund 20 Euro Bearbeitungsgebühren - das ist unzulässig. Zulässig dagegen: Die Bank darf dein Konto kündigen. Denn so etwas wie ein "Recht auf ein Konto" gibt es zumindest für die Privatbanken nicht. Anders dagegen ist das bei Banken, die zum Deutschen Sparkassen- oder Giroverband gehören. Diese müssen dir das Recht auf ein Konto einräumen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
Schulden > News
Editorial
Jugend in der Schuldenfalle.
Wie viele junge Menschen wirklich in den roten Zahlen stecken, ist nicht bekannt. Meistens ist die Kasse knapp! Lesen Sie Jugend und Schulden
Vater Staat schröpft uns immer mehr. Hier eine Erhöhung – Dort eine Streichung.
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