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Pauschal-Gebühren - gepfändete Konten

Pauschal-Gebühren für gepfändete Konten sind nicht erlaubt:
Vielen Schuldner ist nicht bekannt, dass eine Bank keine Gebühren für die Pfändung und deren Bearbeitung verlangen darf. Die Pfändung und deren Bearbeitung ist eine gesetzlich festgelegte Pflicht, die eine Bank kostenlos abwickeln muss.

Dabei spielt es keine Rolle wie hoch der Arbeitsaufwand einer Bank für die Kontopfändung ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine zusätzliche Dienstleistung der Bank, die Sie dem Kunden, also dem Schuldner in Rechnung stellen darf.

Was eine Bank allerdings schon kann und was vielleicht sogar schwerwiegender ist, ist das Konto zu kündigen. Kein Schuldner hat bei einer Privatbank das Recht auf ein Konto. Somit kann eine Bank, falls Unannehmlichkeiten wie eine Kontopfändung auf sie zukommen das Konto kündigen.

Da im wirtschaftlichen Leben unserer Zeit ein Konto unabdingbar ist, empfiehlt es sich bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten ein Konto bei einer Bank zu eröffnen, die zum Deutschen Sparkassen und Giroverband dazugehört. Hierbei handelt es sich nicht um Privatbanken und die Kündigung eines Kontos wird nicht leichtfertig ausgesprochen.

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