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Konto trotz Eidesstattlichen Versicherung

Muss man als Schuldner eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, kann dies die Kündigung des Girokontos bei der eigenen Privatbank zur Folge haben. Gläubiger ersehen aus der Eidesstattlichen Versicherung bei welchem Kreditinstitut sich welche Konten mit welchem Guthaben befinden und gehen über zur Pfändung. Dies möchten sich Banken häufig ersparen bzw. sind in diesen Fällen bemüht das Konto so schnell wie möglich zu kündigen. In unserer Welt ist jedoch ein Konto eine Grundvoraussetzung um seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Es gilt die Miete zu überweisen, wie den Strom, ebenso stehen Bargeldabhebungen an, wie auch die Einzahlung des Gehalts oder von Sozialleistungen.

Haben Sie eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben kann es somit ratsam sein, schnellstmöglich bei einer Sparkasse in einem anderen Ort oder sogar Landkreis sich um ein neues Konto zu bemühen. Diese Banken lassen in der Regel eine Kontoeröffnung zu und den geldeintreibenden Inkassounternehmen ist die neue Kontoverbindung nicht bekannt, da sie zur Zeit der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung noch nicht existierte.

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