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Droht Ihnen eine Lohnpfändung

gehen Sie  davon aus, dass Sie bald mit einer Lohnpfändung rechnen müssen, empfehlen wir Ihnen schnellstmöglich zu reagieren. Eine Lohnpfändung kann ins Haus stehen, wenn einem Gläubiger oder mehreren bekannt ist wo sich Ihre Arbeitsstelle befindet bzw. wer Ihr Arbeitgeber ist. Diese Informationen können heute auch durch Ihre eigenen, früheren Angaben irgendwo im Internet hinterlegt sein.

In diesen Fällen sollten Sie unbedingt das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Für die Buchhaltung einer kleinen Firma bedeutet eine Lohnpfändung einen erheblichen Mehraufwand. Flattern eine Lohnpfändung bei einem Arbeitgeber unvorbereitet ein, kann dies durchaus zu Verärgerung führen. Suchen Sie das offene Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, bereiten ihn auf diese Möglichkeit vor. Es wird immer besser, als wenn es Ihren Chef gänzlich unvorbereitet trifft.

Ebenso sollten Sie dieses Warnzeichen dazu nutzen sich Ihren Schuldenproblemen zu stellen. Nehmen Sie noch heute einen Termin bei einer Schuldnerberatung wahr!

Zum Thema Lohnpfändung gibt es einige Informationen, die hilfreich und nützlich für Sie sein können. Informieren Sie sich im Vorfeld, um im Fall des Falles Ihre Rechte und Pflichten zu kennen. So müssen auch bei einer Lohnpfändung die Pfändungsgrenzen eingehalten werden.

Ebenso hilfreich kann es sein, den Gläubiger direkt zu kontaktieren. Dies ist vor allem dann angebracht, wenn Sie durch eine drohende Lohnpfändung den Verlust Ihres Arbeitsplatzes befürchten müssen. Ist dies die Folge einer Lohnpfändung kann der Gläubiger die Eintreibung Ihrer Schulden  in der Zukunft noch schlechter gegen Sie durchsetzen. Viele Gläubiger lassen sich mit diesem Argument dazu bewegen eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder die Beträge für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen. Treffen Sie mit dem Gläubiger eine neue Vereinbarung bezüglich der Rückzahlung achten Sie unbedingt darauf die neu vereinbarten Modalitäten einzuhalten!

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