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Tipps für Schuldner

Kontopfändung:

Haben Sie von Ihrer Bank eine Kreditkarte erhalten, kann dies bei der Schufa hinterlegt sein. Erkundigt sich Ihr Gläubiger bei der Schufa nach diesen Informationen steht ihm unter Umständen die Möglichkeit offen Ihr Konto pfänden zu lassen.

Doch einem Gläubiger ist es nicht generell erlaubt Ihr gesamtes Kontoguthaben zu pfänden. Auch bei einer Kontopfändung muss ein Gläubiger die Pfändungsgrenzen, die laut der Pfändungstabelle für Sie gelten, einhalten. Doch dies geschieht nur, wenn Sie als Schuldner rechtzeitig tätig werden.

Ihnen bleiben dafür genau 14 Tage Zeit ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Bank. Doch jeder Tag innerhalb dieser 14 Tage bedeutet bares Geld für Sie. Denn reagieren Sie erst nach 14 Tagen ist der Pfändungsschutzbetrag für den laufenden Monat bereits um 14 Tage geringer.

Informieren Sie sich genau welche Schritte Ihnen als Schuldner bei einer Kontopfändung offen stehen, damit Sie wenigstes die Primärschulden, wie Strom, Gas und Miete sowie Ihre Lebenshaltungskosten gesichert haben.

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