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Tipps für Schuldner
"7-Tage-Frist" für Sozialleistungen:
Auch bei Wohngeld und Co. musst du schnell sein. Alle Sozialleistungen sind nach Eingang des Geldes 7 Tage lang vor der Pfändung "geschützt". Das heißt: Legst du deinen Leistungsbescheid oder den Kontoauszug vor, muss die Bank innerhalb dieser Frist die Sozialleistungen in voller Höhe auszahlen. Verpasst du die Frist, kann auch dieses Geld an die Gläubiger ausgezahlt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
Schulden > News
Editorial
Jugend in der Schuldenfalle.
Wie viele junge Menschen wirklich in den roten Zahlen stecken, ist nicht bekannt. Meistens ist die Kasse knapp! Lesen Sie Jugend und Schulden
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