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Schulden Lexikon
Was bedeutet:strafbare Handlungen
Strafbare und unerlaubte Handlungen:
Der Begriff der strafbaren und unerlaubten Handlungen ist im Zusammenhang mit der Restschuldbefreiung bei der Privaten Insolvenz relevant. So können Schulden, die aufgrund von strafbaren und oder unerlaubten Handlungen entstanden sind auch mit der Restschuldbefreiung nicht getilgt werden.
So werden Sie auf Schulden, die aus Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungswidrigkeiten, Zwangsgeldern oder auch Entschädigungszahlungen an Geschädigte durch z.B. von Ihnen begangenen Betrug auch nach der Restschuldbefreiung sitzen bleiben. Denn Unerlaubte Handlungen können einen Schadenersatzanspruch begründen.
Der Gesetzgeber möchte hier eine klare Unterscheidung zwischen regulären Schulden und Schulden aus den unerlaubten und strafbaren Handlungen sehen. Somit ist es vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht, dass Schulden, die aus strafbaren und unerlaubten Handlungen entstanden sind auch tatsächlich beglichen werden müssen.
Abweisung mangels Masse - Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Aussonderung - Bankrott - Beratungshilfe - Beratungsschein - Beschwerde - Betrug - Bonität - Bürgschaft - Darlehen - Drohende Zahlungsunfähigkeit - Druck-Antrag - Eidesstattliche Versicherung - Einzugsermächtigung - Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Eröffnungsbeschluss - Ersatzaussonderung - Forderung - Forderungsaufstellung - Gerichtsstand - Gerichtsvollzieher - Gewahrsam - Gläubiger - Gläubigervergleich - Gläubigerausschuss - Gläubigerversammlung - Glaubhaftmachung - Inkasso - InFoScore - Insolvenzberatung - Insolvenzgericht - Insolvenzgläubiger - Insolvenzmasse - Insolvenzverwalter - Juristische Person - Kredit - Kreditkündigung - Mahnung - Mahnbescheid - Massegläubiger - Masseverbindlichkeit - Massenzulänglichkeit - Natürliche Person - Neuerwerb - Neumasseverbindlichkeiten - Null-Plan - Obliegenheit - Offenbarungseid - pfändbares Einkommen - Pfändungsgrenze - Pfändungsschutz - Pfändungstabelle - Prozesskostenhilfe - Rechtspfleger - Restschuldbefreiung - SCHUFA - Schuldenbereinigungsplan - Schuldenbereinigungsverfahren - Selbstauskunft - solvent / insolvent - strafbare Handlungen - Stundung - Stundung der Verfahrenskosten - Stromsperre - Treuhänder - Überschuldung - unerlaubte Handlung - Unterhaltspflicht - Verbindlichkeiten - Verbraucher - Verfallklausel - Vergleich - Versagung und Widerruf der Restschuldbefreiung - Vollstreckungsbescheid - Vollstreckungsurteil - Wohlverhaltensperiode - Zahlungsunfähigkeit (§17InsO) - Zahlungsunfähigkeit
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