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Was bedeutet:Wohlverhaltensperiode
Wohlverhaltensperiode: Die Wohlverhaltensperiode ist der Zeitraum von sechs Jahren nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens. In diesem Zeitraum muss der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abführen. Ansonsten lässt man ihn vollständig in Ruhe.
Der Schuldner kann in der Wohlverhaltensperiode sich (wieder) selbständig machen, neue Schulden eingehen oder etwas ansparen ohne befürchten zu müssen, dass ihm das Ersparte weggenommen wird.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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