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Was bedeutet:

Versagung und Widerruf der Restschuldbefreiung

Versagung und Widerruf der Restschuldbefreiung: Da die Restschuldbefreiung nur dem "redlichen" Schuldner zuteil wird, hat der Gesetzgeber einige Verhaltensregeln für Schuldner festgelegt:
Die Restschuldbefreiung wird auf Antrag des Treuhänders oder eines Gläubigers versagt, wenn der Schuldner:

  • a) wegen Insolvenzstraftaten rechtskräftig verurteilt worden ist oder
  • b) in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung Falschangaben zur Krediterlangung oder Vermeidung von Steuerzahlungen o.ä. gemacht hat, oder
  • c) in den vergangenen 10 Jahren schon einmal die Restschuldbefreiung erlangt hat oder diese wegen Obliegenheitsverletzung oder Insolvenzstraftaten versagt worden ist, oder
  • d) falsche Angaben im Insolvenzverfahren gemacht oder Auskünfte bzw. seine Mitwirkung verweigert hat.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


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