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Was bedeutet:

Verfallklausel:

Verfallklausel: Die Verfallklausel ist eine Vereinbarung, die häufig bei Ratenzahlungen vorkommt. Verfallklausel bedeutet, dass der gesamte Restbetrag der vereinbarten Ratenzahlungen fällig wird, sobald der Schuldner auch nur eine Rate nicht pünktlich bezahlt.

Eine Verfallklausel kommt beispielsweise im Schuldenbereinigungsplan zur Anwendung, wenn der Schuldner die versprochen Beträge in Raten bezahlen soll.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


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Schulden > News

Editorial

Jugend in der Schuldenfalle.
Wie viele junge Menschen wirklich in den roten Zahlen stecken, ist nicht bekannt. Meistens ist die Kasse knapp! Lesen Sie Jugend und Schulden

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