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Was bedeutet:Verbraucher:
Verbraucher: Verbraucher im Sinne des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist ein anderer Begriff als in der sonstigen Gesetzessprache. Während als Verbraucher üblicherweise eine natürliche Person bezeichnet wird, die einen Vertrag nicht für eine selbständige berufliche Tätigkeit abschließt, umfasst das Verbraucherinsolvenzverfahren auch Personen, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben und deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind.
Verbraucher im Sinne des Gesetzes § 304 InsO: Ist derjenige, der
- weder derzeit selbständig ist noch jemals selbständig war, oder
- früher selbständig war und gegen den keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen mit ehemaligen Mitarbeitern bestehen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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