Stundung
Was bedeutet:Stundung:
Stundung
Von Stundung spricht man wenn ein Gläubiger und ein Schuldner die Fälligkeit einer Forderung zu einem späteren Zeitpunkt oder in Ratenzahlung statt der zuvor festgelegten Gesamtsumme vereinbaren.
Der Gläubiger erhält seine Forderung somit nicht zu dem Zeitpunkt befriedigt zu dem sie zunächst fällig geworden wäre, bzw. er erhält nicht die zunächst vereinbarte Gesamtsumme sondern nur Ratenzahlungen. Bei einer Stundung, die vom Gläubiger gewährt werden muss, treten aufgrund der vereinbarten Stundung keine Verzugszinsen ein.
Es gibt Fälle in denen die Stundung bereits bei Vertragsabschluss festgelegt wird, wie zum Beispiel bei der Stundung der Verfahrenskosten bei der Privaten Insolvenz. Doch um eine Stundung kann sich ein Schuldner auch zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, wenn er z.B. erkennt, dass die zunächst vereinbarte Zahlungsfrist nicht eingehalten werden kann.
Siehe auch Stundung der Verfahrenskosten im Schulden Lexikon.
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