Schulden & Insolvenz Info | Schuldner Info | Schulden Lexikon

Schulden Lexikon

Was bedeutet:

Stundung der Verfahrenskosten

Stundung der Verfahrenskosten: Das Gericht bescheidet schon mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Antrag des Schuldners auf Stundung der Verfahrenskosten.

Voraussetzung der Stundung ist, dass die Insolvenzmasse nicht zur Deckung der Kosten ausreicht und des weiteren keine Versagungsgründe vorliegen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


Social Bookmarking

Mach mit > Schuldenlexikon

Wir möchten die Rubrik "Schulden Lexikon" sukzessive erweitern und hier sind wir für Ihre Vorschläge offen. Machen Sie auf diesem Schuldner Portal mit, indem Sie uns Vorschläge schicken, gerne auch komplette Definitionen. Wir beabsichtigen hier demnächst im Übrigen ein "Finanz-Lexikon" online zu stellen -Sie können sich gerne daran beteiligen :-) Kontakt

Schulden > News

Editorial

Jugend in der Schuldenfalle.
Wie viele junge Menschen wirklich in den roten Zahlen stecken, ist nicht bekannt. Meistens ist die Kasse knapp! Lesen Sie Jugend und Schulden

Vater Staat schröpft uns immer mehr. Hier eine Erhöhung – Dort eine Streichung.
Wenn es darum geht, uns Bürger Euros aus der Tasche zu ziehen... Lesen Sie „wirtschaftlicher Aufschwung in Deutschland"

Schulden > Tipps

  • Überschuldung - was ist das?
    In unserem Land finanzieren viele Mitbürger im Vertrauen auf ein regelmäßiges Einkommen bestimmte Konsumgüter... weiter
  • Schulden abbauen
    Wenn der Schuldenstand so hoch ist, dass es kaum mehr Perspektiven gibt... weiter
  • Weitere Tipps
    Tipps
    für Schuldner

Schulden - sponsored Links

Insolvenz > sponsored Links