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Schuldenbereinigungsplan

Was bedeutet:

Schuldenbereinigungsplan:

Für die Eröffnung der Privaten Insolvenz ist das durchlaufene Schuldenbereinigungsverfahren gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Der Schuldenbereinigungsplan ist die Aufstellung, die sich eine anerkannte Schuldenberatungsstelle oder ein entsprechend mit dem Insolvenzrecht erfahrender Rechtsanwalt von allen Ihren Verbindlichkeiten und Gläubigern samt Ihrer Vermögenssituation macht. Mit dem Schuldenbereinigungsplan kann die fachlich qualifizierte Stelle zum einen erarbeiten, welches Angebot bei der Schuldentilgung bzw. Teiltilgung Ihrer Schulden Sie Ihren Gläubigern machen können und zum andern den Schuldenbereinigungsplan den Gläubigern als Angebot zusenden.

Ist gar kein Vermögen und Einkommen vorhanden kann auch ein Null-Plan den Gläubigern angeboten werden, d.h. der Schuldner verpflichtet sich, den Anteil seines die nächsten 7 Jahre vorhandenen Einkommens über der Pfändungsgrenze hinaus den Gläubiger zu überweisen.  Darauf lassen sich die Gläubiger in den seltensten Fällen ein. Denn die Ablehnung nur eines Gläubiger lässt den Schuldenbereinigungsplan und somit das Schuldenbereinigungsverfahren scheitern.

Die Gläubiger können dem angebotenen Schuldenbereinigungsplan jedoch doch auch zustimmen ( z.B. bei einer Teiltilgung Ihrer Verbindlichkeiten oder auch einer gesamten Tilgung Ihrer Schulden), dann kommt es nicht mehr zur Eröffnung des Privaten Insolvenzverfahrens, da Sie Ihre Schulden auf diesem Wege begleichen können.

Lehnen die  Gläubiger oder nur einer von Ihnen den Schuldenbereinigungsplan ab, was den Erfahrungswerten nach üblicher ist, bescheinigt Ihnen die fachlich qualifiziere Stelle, dass das Schuldenbereinigungsverfahren somit gescheitert ist. Mit dieser Bescheinigung steht dem Antrag auf die Eröffnung des Privaten Insolvenzverfahrens nichts mehr im Wege.

Abweisung mangels Masse - Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Aussonderung - Bankrott - Beratungshilfe - Beratungsschein - Beschwerde - Betrug - Bonität - Bürgschaft - Darlehen - Drohende Zahlungsunfähigkeit - Druck-Antrag - Eidesstattliche Versicherung - Einzugsermächtigung - Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Eröffnungsbeschluss - Ersatzaussonderung - Forderung - Forderungsaufstellung - Gerichtsstand - Gerichtsvollzieher - Gewahrsam - Gläubiger - Gläubigervergleich - Gläubigerausschuss - Gläubigerversammlung - Glaubhaftmachung - Inkasso - InFoScore - Insolvenzberatung - Insolvenzgericht - Insolvenzgläubiger - Insolvenzmasse - Insolvenzverwalter - Juristische Person - Kredit - Kreditkündigung - Mahnung - Mahnbescheid - Massegläubiger - Masseverbindlichkeit - Massenzulänglichkeit - Natürliche Person - Neuerwerb - Neumasseverbindlichkeiten - Null-Plan - Obliegenheit - Offenbarungseid - pfändbares Einkommen - Pfändungsgrenze - Pfändungsschutz - Pfändungstabelle - Prozesskostenhilfe - Rechtspfleger - Restschuldbefreiung - SCHUFA - Schuldenbereinigungsplan - Schuldenbereinigungsverfahren - Selbstauskunft - solvent / insolvent - strafbare Handlungen - Stundung - Stundung der Verfahrenskosten - Stromsperre - Treuhänder - Überschuldung - unerlaubte Handlung - Unterhaltspflicht - Verbindlichkeiten - Verbraucher - Verfallklausel - Vergleich - Versagung und Widerruf der Restschuldbefreiung - Vollstreckungsbescheid - Vollstreckungsurteil - Wohlverhaltensperiode - Zahlungsunfähigkeit (§17InsO) - Zahlungsunfähigkeit

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Keine Schuldnerberatung!

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