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Was bedeutet:Restschuldbefreiung
Restschuldbefreiung: Die Restschuldbefreiung wird nach der Wohlverhaltensperiode vom Insolvenzgericht mittels Gerichtsbeschluss erteilt. Der Schuldner ist seine Schulden mit Erteilung der Restschuldbefreiung für immer los.
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, wie beispielsweise Betrug, Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie die Nebenfolgen einer Straftat.
Restschuldbefreiung §§ 286 ff InsO:
Die Restschuldbefreiung nach dem 8. Teil der Insolvenzordnung kann jede natürliche Person, also alle Privatpersonen - im Gegensatz zu juristischen Personen wie z. B. GmbH, AG usw. - beantragen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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