Prozesskostenhilfe
Was bedeutet:Prozesskostenhilfe:
Prozesskostenhilfe: Prozesskostenhilfe
Der Gesetzgeber wollte auch finanziell schwachen Bürgern die Möglichkeit zu ihrem Recht zu kommen bieten und hat die Prozesskostenhilfe ins Leben gerufen.
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, bzw. muss ein Anwalt eingeschaltet werden und es liegen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Prozesskostenhilfe vor, kann auf Antrag und im Bedarfsfall die vollständige oder anteilige Befreiung der Gerichtskosten und Übernahme der Anwaltskosten erfolgen. Ein Kriterium hierbei ist das geringe Einkommen des Antragstellers für die Prozesskostenhilfe.
Im privaten Insolvenzverfahren gibt es ebenfalls das System der Prozesskostenhilfe, allerdings wird hierbei von der Beratungshilfe und dem Beratungsschein gesprochen. Während des privaten Insolvenzverfahrens muss während dem Schuldenbereinigungsverfahren ein Anwalt gewissen Abläufe übernehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Honorar des Anwalts über die Beratungshilfe finanziert werden.
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