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Was bedeutet:Pfändungsschutz
Pfändungsschutz: Pfändungsschutz (Sicherungsmaßnahmen) wird in der Regel bei Vorliegen des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens angeordnet. Es gibt die Verhängung eines allgemeinen Verfügungsverbots und die Untersagung von Zwangsvollstreckungen in beweglichen Sachen.
Zu 1: Dieses Verbot bewirkt, dass keine Lohn- oder Kontopfändung mehr vorgenommen werden dürfen.
Zu 2: Die Untersagung bewirkt, dass die beweglichen Sachen (z.B. Auto, Schmuck usw.) nicht mehr gepfändet werden, und bereits gepfändete Sachen nicht mehr versteigert werden.
In dem für andere Gläubiger nicht pfändbaren Teil des Einkommens ist jedoch weiterhin die Betreibung von unterhaltsansprüchen sowie Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, sofern das Gericht nicht die einstweilige Einstellung angeordnet hat.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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