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Offenbarungseid
Was bedeutet:Offenbarungseid
Offenbarungseid:
Unter dem Offenbarungseid wurde verstanden, dass ein Schuldner wahrheitsgemäß und vollständig seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse bezeugen musste.
Bis 1970 war der Begriff des Offenbarungseides in Deutschland auch rechtlich verankert. Ab 1970 wurde der Begriff des Offenbarungseides von der Eidesstattlichen Versicherung abgelöst.
Mehr Informationen zur Eidesstattlichen Versicherung im Schulden Lexikon.
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