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Schulden Lexikon

Was bedeutet:

Obliegenheit

Obliegenheit: Eine Obliegenheit ist eine Verhaltensanforderung, deren Nichteinhaltung rechtliche Nachteile nach sich zieht. Die Obliegenheit im Einzelnen:

  • Der Schuldner hat eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben, und wenn der Schuldner ohne Beschäftigung ist, sich um solche zu kümmern.
  • Im falle einer Erbschaft hat der Schuldner an den Treuhänder die Hälfte des Wertes abzuführen. Gleiches gilt auch für Zuwendungen aufgrund eines künftigen Erbes.
  • Der Schuldner hat dem Insolvenzgericht als auch dem Treuhänder jeden Wechsel seines Wohnsitzes und Arbeitgebers anzuzeigen.
  • Sowohl dem Insolvenzgericht als auch dem Treuhänder hat der Schuldner Auskunft zu erteilen über seine Erwerbstätigkeit bzw. Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit sowie sein Einkommen und sein Vermögen
  • Sowohl dem Insolvenzgericht als auch dem Treuhänder hat der Schuldner keine Einkünfte zu verheimlichen, und - oder keinem Gläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


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