Schulden & Insolvenz Info | Schuldner Info | Schulden Lexikon
Neuerwerb
Was bedeutet:Neuerwerb:
Neuerwerb
Erwirbt ein Schuldner während des bereits eröffneten Insolvenzverfahrens neues Vermögen (außerhalb des unpfändbaren Anteils des Einkommens) wird dieses Neuerwerb genannt.
Das Vermögen das sich aus dem unpfändbaren Anteil des Einkommens ergibt, steht dem Schuldner uneingeschränkt zur Verfügung. Entsteht jedoch Vermögen durch das pfändbare Einkommen, Neuerwerb, fließt dies dem Treuhänder, d.h. der Insolvenzmaße zu. Mit diesem Neuerwerb des pfändbaren Einkommens werden die ausstehenden Verbindlichkeiten des Schuldners wie Verfahrenskosten und offene Posten bei den Gläubigern beglichen.
Abweisung mangels Masse - Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Aussonderung - Bankrott - Beratungshilfe - Beratungsschein - Beschwerde - Betrug - Bonität - Bürgschaft - Darlehen - Drohende Zahlungsunfähigkeit - Druck-Antrag - Eidesstattliche Versicherung - Einzugsermächtigung - Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Eröffnungsbeschluss - Ersatzaussonderung - Forderung - Forderungsaufstellung - Gerichtsstand - Gerichtsvollzieher - Gewahrsam - Gläubiger - Gläubigervergleich - Gläubigerausschuss - Gläubigerversammlung - Glaubhaftmachung - Inkasso - InFoScore - Insolvenzberatung - Insolvenzgericht - Insolvenzgläubiger - Insolvenzmasse - Insolvenzverwalter - Juristische Person - Kredit - Kreditkündigung - Mahnung - Mahnbescheid - Massegläubiger - Masseverbindlichkeit - Massenzulänglichkeit - Natürliche Person - Neuerwerb - Neumasseverbindlichkeiten - Null-Plan - Obliegenheit - Offenbarungseid - pfändbares Einkommen - Pfändungsgrenze - Pfändungsschutz - Pfändungstabelle - Prozesskostenhilfe - Rechtspfleger - Restschuldbefreiung - SCHUFA - Schuldenbereinigungsplan - Schuldenbereinigungsverfahren - Selbstauskunft - solvent / insolvent - strafbare Handlungen - Stundung - Stundung der Verfahrenskosten - Stromsperre - Treuhänder - Überschuldung - unerlaubte Handlung - Unterhaltspflicht - Verbindlichkeiten - Verbraucher - Verfallklausel - Vergleich - Versagung und Widerruf der Restschuldbefreiung - Vollstreckungsbescheid - Vollstreckungsurteil - Wohlverhaltensperiode - Zahlungsunfähigkeit (§17InsO) - Zahlungsunfähigkeit
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Keine Schuldnerberatung!
Mach mit > Schuldenlexikon
Wir möchten die Rubrik "Schulden Lexikon" sukzessive erweitern und hier sind wir für Ihre Vorschläge offen. Machen Sie auf diesem Schuldner Portal mit, indem Sie uns Vorschläge schicken, gerne auch komplette Definitionen. Wir beabsichtigen hier demnächst im Übrigen ein "Finanz-Lexikon" online zu stellen -Sie können sich gerne daran beteiligen :-) Kontakt
Schulden > Selbsthilfe
Selbsthilfe
Wir sind besser informiert denn je....
Doch es gibt bei Schuldenproblemen auch andere Fragen, die uns belasten, siehe Schuldenselbsthilfe