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Schulden Lexikon

Was bedeutet:

Natürliche Person:

Natürliche Person: Die Juristen unterscheiden zwischen den natürlichen Personen und den juristischen Personen. Natürliche Personen sind Menschen wie Du und ich, juristische Personen sind rechtsfähige Gesellschaften (GmbH, AG oder Verein).

Sowohl juristische als auch natürliche Personen können selbständig Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Rechtsfähigkeit der natürlichen Personen beginnt mit der Vollendung der Geburt. Nur natürliche Personen dürfen die Restschuldbefreiung beantragen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


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Wir möchten die Rubrik "Schulden Lexikon" sukzessive erweitern und hier sind wir für Ihre Vorschläge offen. Machen Sie auf diesem Schuldner Portal mit, indem Sie uns Vorschläge schicken, gerne auch komplette Definitionen. Wir beabsichtigen hier demnächst im Übrigen ein "Finanz-Lexikon" online zu stellen -Sie können sich gerne daran beteiligen :-) Kontakt

Schulden > News

Editorial

Jugend in der Schuldenfalle.
Wie viele junge Menschen wirklich in den roten Zahlen stecken, ist nicht bekannt. Meistens ist die Kasse knapp! Lesen Sie Jugend und Schulden

Vater Staat schröpft uns immer mehr. Hier eine Erhöhung – Dort eine Streichung.
Wenn es darum geht, uns Bürger Euros aus der Tasche zu ziehen... Lesen Sie „wirtschaftlicher Aufschwung in Deutschland"

Schulden > Tipps

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    In unserem Land finanzieren viele Mitbürger im Vertrauen auf ein regelmäßiges Einkommen bestimmte Konsumgüter... weiter
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