Masseverbindlichkeit
Was bedeutet:Masseverbindlichkeit:
Masseverbindlichkeit
Unter Masseverbindlichkeiten versteht man Forderungen an den Schuldner, die Massegläubiger haben. Diese Art von Verbindlichkeiten des Schuldners sind nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. während dem laufenden Insolvenzverfahren entstanden und werden vorrangig vor den regulären anderen Schulden des Schuldners beglichen.
Zu den Masseverbindlichkeiten gehören mitunter:
- Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens
- Kosten für den Insolvenzverwalter, den Gläubigerausschuss
- Kosten für die Verwaltung
- Verbindlichkeiten aus Verträgen, die der Insolvenzverwalter während dem Insolvenzverfahren eingegangen ist
Während die Verbindlichkeiten von Insolvenzgläubigern nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht mehr vollstreckt werden können, stehen Massegläubigern ggf. die Möglichkeiten der Vollstreckung der Masseverbindlichkeiten offen.
Siehe hierzu im Schulden Lexikon auch Massegläubiger
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