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Masseunzulänglichkeit

Was bedeutet:

Massenzulänglichkeit:

Masseunzulänglichkeit
Das gesamte für die Schuldenbegleichung verwertbare Vermögen des Schuldners wird als Masse bezeichnet. Davon müssen sowohl alle Schulden bei den Gläubigern wie auch die durch das Insolvenzverfahren selbst neu entstehenden Kosten (Verfahrenskosten, Verwaltungskosten, Kosten für den Treuhänder etc.) beglichen werden.

Bei dem Antrag auf die Eröffnung des privaten Insolvenzverfahrens wurde geprüft ob beim Schuldner ausreichend Masse vorhanden ist, um zunächst die Verfahrenskosten zu begleichen. War nicht mal ausreichend Masse vorhanden um die Verfahrenskosten zu decken, konnte die Eröffnung des privaten Insolvenzverfahrens wegen Masseunzulänglichkeit abgewiesen werden.

Durch den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten können Schuldner heute die Kosten des Verfahrens begleichen.

Weitere Informationen im Schulden Lexikon zu Stundung der Verfahrenskosten
Bei juristischen Personen kann der Antrag auf ein Insolvenzverfahren nach wie vor wegen Masseunzulänglichkeit abgewiesen werden.

Abweisung mangels Masse - Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Aussonderung - Bankrott - Beratungshilfe - Beratungsschein - Beschwerde - Betrug - Bonität - Bürgschaft - Darlehen - Drohende Zahlungsunfähigkeit - Druck-Antrag - Eidesstattliche Versicherung - Einzugsermächtigung - Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Eröffnungsbeschluss - Ersatzaussonderung - Forderung - Forderungsaufstellung - Gerichtsstand - Gerichtsvollzieher - Gewahrsam - Gläubiger - Gläubigervergleich - Gläubigerausschuss - Gläubigerversammlung - Glaubhaftmachung - Inkasso - InFoScore - Insolvenzberatung - Insolvenzgericht - Insolvenzgläubiger - Insolvenzmasse - Insolvenzverwalter - Juristische Person - Kredit - Kreditkündigung - Mahnung - Mahnbescheid - Massegläubiger - Masseverbindlichkeit - Massenzulänglichkeit - Natürliche Person - Neuerwerb - Neumasseverbindlichkeiten - Null-Plan - Obliegenheit - Offenbarungseid - pfändbares Einkommen - Pfändungsgrenze - Pfändungsschutz - Pfändungstabelle - Prozesskostenhilfe - Rechtspfleger - Restschuldbefreiung - SCHUFA - Schuldenbereinigungsplan - Schuldenbereinigungsverfahren - Selbstauskunft - solvent / insolvent - strafbare Handlungen - Stundung - Stundung der Verfahrenskosten - Stromsperre - Treuhänder - Überschuldung - unerlaubte Handlung - Unterhaltspflicht - Verbindlichkeiten - Verbraucher - Verfallklausel - Vergleich - Versagung und Widerruf der Restschuldbefreiung - Vollstreckungsbescheid - Vollstreckungsurteil - Wohlverhaltensperiode - Zahlungsunfähigkeit (§17InsO) - Zahlungsunfähigkeit

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