Massegläubiger
Was bedeutet:Massegläubiger:
Massegläubiger: Im regulären Insolvenzverfahren werden Gläubiger in zwei Arten eingeteilt. Aus dieser Einteilung aller Gläubiger in Massegläubiger und Insolvenzgläubiger ergeben sich weitere rechtliche Voraussetzungen.
Insolvenzgläubiger sind bei einem Insolvenzverfahren, die Gläubiger die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausstehende Forderungen beim Schuldner hatten. Diesen Gläubigern ist es nur noch im laufenden Insolvenzverfahren möglich, Ihre Forderungen geltend zu machen. Diese Geltendmachung läuft im Verbraucherinsolvenzverfahren direkt über den Treuhänder und im regulären Insolvenzverfahren über den Insolvenzverwalter. Vollstreckungsmaßnahmen sind nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Insolvenzgläubigern grundsätzlich nicht mehr möglich. Eine Ausnahme kann hierbei die Vollstreckung von Unterhaltsforderungen darstellen.
Weitere Informationen zum Insolvenzgläubiger im Schuldenlexikon.
Unter Massegläubiger versteht man diejenigen Gläubiger, die vor den Insolvenzgläubigern, die Begleichung Ihrer Forderungen aus der Insolvenzmaße beanspruchen können. Zuerst werden also die ausstehenden Verbindlichkeiten des Schuldners bei den Massegläubigern beglichen, bevor die Insolvenzgläubiger befriedigt werden. Die Forderungen der Massegläubiger sind dabei durch das Insolvenzverfahrens selbst oder bereits während dem laufenden Insolvenzverfahrens entstanden. Die Verbindlichkeiten des Schuldners bei den Insolvenzgläubigern entstanden im Gegensatz dazu bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Die ausstehenden Forderungen der Massegläubiger gegenüber dem Schuldner werden Masseverbindlichkeiten genannt.
Hintergrund der Unterscheidung zwischen diesen zwei Arten von Gläubiger ist, dass während dem Insolvenzfahren der Insolvenzverwalter oftmals neue Verbindlichkeiten eingehen muss. Diese sogenannten Masseverbindlichkeiten der Massegläubiger können mitunter sein:
Arten der Forderungen der Massegläubiger
- Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens
- Kosten für den Insolvenzverwalter, den Gläubigerausschuss
- Kosten für die Verwaltung
- Verbindlichkeiten aus Verträgen, die der Insolvenzverwalter während dem Insolvenzverfahren eingegangen ist
Massegläubigern steht im Gegensatz zu den Insolvenzgläubigern die Möglichkeit der Vollstreckung Ihrer Forderungen unter bestimmten Voraussetzungen nach wie vor offen.
Werbung
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Keine Schuldnerberatung!
Mach mit > Schuldenlexikon
Wir möchten die Rubrik "Schulden Lexikon" sukzessive erweitern und hier sind wir für Ihre Vorschläge offen. Machen Sie auf diesem Schuldner Portal mit, indem Sie uns Vorschläge schicken, gerne auch komplette Definitionen. Wir beabsichtigen hier demnächst im Übrigen ein "Finanz-Lexikon" online zu stellen -Sie können sich gerne daran beteiligen :-) Kontakt
Schulden > Selbsthilfe
Selbsthilfe
Wir sind besser informiert denn je....
Doch es gibt bei Schuldenproblemen auch andere Fragen, die uns belasten, siehe Schuldenselbsthilfe