Mahnung
Was bedeutet:Mahnung:
Mahnung
Kommen Sie der Begleichung einer fälligen Rechnung nicht nach, hat ein Gläubiger die Möglichkeit Sie zur Zahlung der Verbindlichkeit zu mahnen. Diese Mahnung erfolgt schriftlich und ist von Ihnen als Schuldner durchaus ernst zu nehmen. Kommen Sie der Mahnung zur Zahlung immer noch nicht nach, hat der Gläubiger die Möglichkeit Verzugszinsen zu verlangen.
In der ersten Mahnung dürfen noch keine Verzugszinsen berechnet werden, doch bei weiteren erforderlichen Schritten des Gläubiger müssen Sie als Schuldner zusätzliche Verzugsschäden tragen(wie .B. Kosten für das Inkassobüro, Mahngebühren, Verzugszinsen etc.).
Um weitere Mahnung des Gläubigers abzuwenden, sollten Sie gleich bei der ersten Mahnung entsprechend reagieren. So können Sie entweder um Zahlungsaufschub bitten, eine Ratenzahlung vereinbaren oder falls Ihnen möglich den Betrag umgehend ausgleichen.
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