Juristische Person
Was bedeutet:Juristische Person:
Juristische Person
Juristische Personen können sowohl im öffentlichen Recht (z.B. Anstalten, Stiftungen, Gemeinden, Bund, Länder, Körperschaften) wie auch im Privatrecht (z.B. Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften) Anwendung finden.
Unter Juristischen Personen versteht man die Vereinigung von mehreren Personen (dabei kann es sich sowohl um juristische oder auch um natürliche Personen handeln, je nach Rechtsform) und/oder Vermögen in einer rechtlich verankerten Form. Juristische Personen besitzen eine eigene Rechtsfähigkeit:
- Juristische Personen können klagen
- Juristische Personen können verklagt werden
- Juristische Personen haben Rechte
- Juristische Personen haben Pflichten
Siehe hierzu auch natürliche Person im Schulden Lexikon.
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