Insolvenzgläubiger
Was bedeutet:Insolvenzgläubiger:
Insolvenzgläubiger
Bei dem Insolvenzverfahren werden zwei Arten von Gläubigern mit unterschiedlichen rechtlichen Auswirkungen vom Gesetzgeber festgelegt. Es handelt sich hierbei zum einen um Massegläubiger, zum anderen um Insolvenzgläubiger.
Insolvenzgläubiger sind bei einem Insolvenzverfahren, die Gläubiger die bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausstehende Forderungen beim Schuldner hatten. Diesen Gläubigern ist es nur noch im laufenden Insolvenzverfahren möglich, Ihre Forderungen geltend zu machen.
Diese Geltendmachung läuft im Verbraucherinsolvenzverfahren direkt über den Treuhänder und im regulären Insolvenzverfahren über den Insolvenzverwalter. Vollstreckungsmaßnahmen sind nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Insolvenzgläubigern grundsätzlich nicht mehr möglich. Eine Ausnahme kann hierbei die Vollstreckung von Unterhaltsforderungen darstellen.
Die rechtlichen Grundlagen für den Begriff der Insolvenzgläubiger können Sie auch unter §38 InsO, §87 InsO, §89InsO, §174InsO nachlesen.
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