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Insolvenzgericht
Was bedeutet:Insolvenzgericht:
Insolvenzgericht
Insolvenzverfahren werden von dafür zuständigen Insolvenzgerichten durchgeführt. Zuständig ist hierbei das Insolvenzgericht in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohn- und Geschäftssitz hat. Befindet sich die selbständige wirtschaftliche Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort ist in diesem Ausnahmefall das Insolvenzgericht zuständig in dessen Bezirk dieser Ort liegt.
DasInsolvenzgericht ist für
- die Eröffnung und Ablehnung des Insolvenzverfahrens
- die Einberufung der Gläubigerversammlung
- Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens
- Auswahl , Bestellung und Beaufsichtigung des Insolvenzverwalters
Zuständig.
Da nicht jedes Bundesland die gleiche Verteilung von Insolvenzgerichten hat, erfahren Sie bei Ihrem für Sie zuständigen Amtsgericht welches das für Sie zuständige Insolvenzgericht ist.
Abweisung mangels Masse - Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Aussonderung - Bankrott - Beratungshilfe - Beratungsschein - Beschwerde - Betrug - Bonität - Bürgschaft - Darlehen - Drohende Zahlungsunfähigkeit - Druck-Antrag - Eidesstattliche Versicherung - Einzugsermächtigung - Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Eröffnungsbeschluss - Ersatzaussonderung - Forderung - Forderungsaufstellung - Gerichtsstand - Gerichtsvollzieher - Gewahrsam - Gläubiger - Gläubigervergleich - Gläubigerausschuss - Gläubigerversammlung - Glaubhaftmachung - Inkasso - InFoScore - Insolvenzberatung - Insolvenzgericht - Insolvenzgläubiger - Insolvenzmasse - Insolvenzverwalter - Juristische Person - Kredit - Kreditkündigung - Mahnung - Mahnbescheid - Massegläubiger - Masseverbindlichkeit - Massenzulänglichkeit - Natürliche Person - Neuerwerb - Neumasseverbindlichkeiten - Null-Plan - Obliegenheit - Offenbarungseid - pfändbares Einkommen - Pfändungsgrenze - Pfändungsschutz - Pfändungstabelle - Prozesskostenhilfe - Rechtspfleger - Restschuldbefreiung - SCHUFA - Schuldenbereinigungsplan - Schuldenbereinigungsverfahren - Selbstauskunft - solvent / insolvent - strafbare Handlungen - Stundung - Stundung der Verfahrenskosten - Stromsperre - Treuhänder - Überschuldung - unerlaubte Handlung - Unterhaltspflicht - Verbindlichkeiten - Verbraucher - Verfallklausel - Vergleich - Versagung und Widerruf der Restschuldbefreiung - Vollstreckungsbescheid - Vollstreckungsurteil - Wohlverhaltensperiode - Zahlungsunfähigkeit (§17InsO) - Zahlungsunfähigkeit
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Keine Schuldnerberatung!
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