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Was bedeutet:

Glaubhaftmachung:

Glaubhaftmachung: Die Glaubhaftmachung ist eine Beweisführung, die dem Gericht einen geringeren Grad von Wahrscheinlichkeit vermitteln soll, als den vollen Beweis.

Die Glaubhaftmachung findet vor allem im gerichtlichen Eilverfahren Anwendung, wo es dem Antragsteller zur Wahrung seiner Rechte nicht zugemutet werden kann, den Beweis zu beschaffen.

Das Gericht begnügt sich dann mit der Glaubhaftmachung und verlangt den eigentlichen Beweis erst im späteren Hauptverfahren. Die Glaubhaftmachung kann mit jedem Beweismittel erfolgen, gegebenenfalls auch mit der eidesstattlichen Versicherung.

In der InsO ist die Glaubhaftmachung an verschiedenen Stellen vorgesehen, zum Beispiel beim Antrag eines Gläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


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