Schulden & Insolvenz Info | Schuldner Info | Schulden Lexikon
Schulden Lexikon
Was bedeutet:Glaubhaftmachung:
Glaubhaftmachung: Die Glaubhaftmachung ist eine Beweisführung, die dem Gericht einen geringeren Grad von Wahrscheinlichkeit vermitteln soll, als den vollen Beweis.
Die Glaubhaftmachung findet vor allem im gerichtlichen Eilverfahren Anwendung, wo es dem Antragsteller zur Wahrung seiner Rechte nicht zugemutet werden kann, den Beweis zu beschaffen.
Das Gericht begnügt sich dann mit der Glaubhaftmachung und verlangt den eigentlichen Beweis erst im späteren Hauptverfahren. Die Glaubhaftmachung kann mit jedem Beweismittel erfolgen, gegebenenfalls auch mit der eidesstattlichen Versicherung.
In der InsO ist die Glaubhaftmachung an verschiedenen Stellen vorgesehen, zum Beispiel beim Antrag eines Gläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
Mach mit > Schuldenlexikon
Wir möchten die Rubrik "Schulden Lexikon" sukzessive erweitern und hier sind wir für Ihre Vorschläge offen. Machen Sie auf diesem Schuldner Portal mit, indem Sie uns Vorschläge schicken, gerne auch komplette Definitionen. Wir beabsichtigen hier demnächst im Übrigen ein "Finanz-Lexikon" online zu stellen -Sie können sich gerne daran beteiligen :-) Kontakt
Schulden > News
Editorial
Jugend in der Schuldenfalle.
Wie viele junge Menschen wirklich in den roten Zahlen stecken, ist nicht bekannt. Meistens ist die Kasse knapp! Lesen Sie Jugend und Schulden
Vater Staat schröpft uns immer mehr. Hier eine Erhöhung – Dort eine Streichung.
Wenn es darum geht, uns Bürger Euros aus der Tasche zu ziehen... Lesen Sie „wirtschaftlicher Aufschwung in Deutschland"
Schulden > Tipps
- Überschuldung - was ist das?
In unserem Land finanzieren viele Mitbürger im Vertrauen auf ein regelmäßiges Einkommen bestimmte Konsumgüter... weiter - Schulden abbauen
Wenn der Schuldenstand so hoch ist, dass es kaum mehr Perspektiven gibt... weiter - Weitere Tipps
Tipps für Schuldner
