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Was bedeutet:Gerichtsstand:
Gerichtsstand: Unter Gerichtsstand wird die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts verstanden. Für Ihren Insolvenzantrag ist immer das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Allerdings gibt es in einigen Bundesländern eine Konzentration der Insolvenzgerichte, das heißt nicht jedes Amtsgericht bearbeitet Insolvenzsachen.
Um das zuständige Insolvenzgericht herauszufinden, genügt eine kurze Anfrage beim nächsten Amtsgericht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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Editorial
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