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Was bedeutet:

Ersatzaussonderung:

Ersatzaussonderung: Diese findet statt, wenn der Schuldner unmittelbar vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung unberechtigt einen Gegenstand veräußert hat.

Weil in diesem Fall das Recht zur Aussonderung der berechtigten Person beeinträchtigt wurde, sieht § 48 InsO zum Ausgleich vor, dass der Aussonderungsberechtigte die Abtretung des Rechts auf die Gegenleistung verlangen kann. Er kann die Gegenleistung aus der Insolvenzmasse verlangen, soweit sie in der Masse unterscheidbar vorhanden ist.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


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Schulden > News

Editorial

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