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Was bedeutet:

Erinnerung:

Erinnerung: Im Insolvenzverfahren werden Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen und Maßnahmen des Rechtspflegers und des Gerichtsvollziehers "Erinnerung" genannt.

Im Gegensatz zur Beschwerde entscheidet über die Rechtmäßigkeit der Erinnerung der zuständige Richter des Insolvenzgerichts. Die Akte wird also nicht dem Landgericht vorgelegt.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


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Schulden > News

Editorial

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Wie viele junge Menschen wirklich in den roten Zahlen stecken, ist nicht bekannt. Meistens ist die Kasse knapp! Lesen Sie Jugend und Schulden

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