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Einzugsermächtigung
Was bedeutet:Einzugsermächtigung:
Einzugsermächtigung
Es gibt grundsätzlich zwei mögliche Lastschriftverfahren zwischen einem Zahlungspflichtigen und einem Zahlungsempfänger, die eine ist die Überweisung und das andere die Einzugsermächtigung.
Bei der Einzugsermächtigung bucht der Zahlungsempfänger aufgrund einer vom Zahlungspflichtigen schriftlich erteilten Erlaubnis beim Zahlungspflichtigen die fälligen Betrag vom Konto ab. Der Zahlungsempfänger muss die schriftlich erteilte Erlaubnis des Zahlungspflichtigen bei sich behalten und auf Aufforderung der Bank jederzeit vorzeigen können.
Widerruf der Einzugsermächtigung
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit innerhalb eines Zeitraums von 6 Wochen widerrufen werden. Selbst wenn dem Schuldner der Betrag zu recht von seinem Konto abgebucht wurde, hat er innerhalb von 6 Wochen die Möglichkeit diesen Betrag wieder zurückzufordern. Die Bank ist in diesem Fall verpflichtet, den bereits abgebuchten Betrag auf das Konto gut zu schreiben – die Einzugsermächtigung muss dazu schriftlich widerrufen werden.
Konto ist nicht gedeckt
Hat nun ein Zahlungspflichtiger ein nicht gedecktes Konto und auch keinen entsprechenden Dispo geht die Lastschrift wieder retour. Der Gläubiger hat nun die Möglichkeit die ihm dadurch entstehenden Kosten vom Schuldner zurückzufordern. Warum die Lastschrift zurückgegangen ist, darf die Bank dem Gläubiger nicht mitteilten.
Relevanz der Einzugsermächtigung bei Schulden
Kommt es zu finanziellen Engpässen ist es für Schuldner außerordentlich wichtig zu wissen, dass bereits getätigte Zahlungen durch die Einzugsermächtigung zurückgeholt werden können. Denn es ist wesentlicher die Miete, den Strom oder das Gas zu bezahlen als nicht existenzbedrohende Verbindlichkeiten.
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