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Was bedeutet:Eidesstattliche Versicherung
Eidesstattliche Versicherung: Die eidesstattliche Versicherung - häufiger auch mit EV abgekürzt - ist eine gesetzlich geregelte, durch das Gericht verfügte Vollstreckungsmaßnahme. Sie soll dem Gläubiger die Eintreibung seiner Forderungen erleichtern.
Der Schuldner wird gezwungen, genaue Auskünfte über seine aktuellen Vermögensverhältnisse zu geben. Wer bereits vorher weiß, dass er seine Schulden nicht bezahlen kann, sollte rechtzeitig aktiv werden. Der Überschuldete sollte schnellstmöglich seine Verbraucherinsolvenz starten, bevor der Gläubiger nach erfolglosem Mahnbescheid oder einer erfolglose Klage einen Vollstreckungstitel in der Hand hat und loslegt.
Im Verbraucherinsolvenzverfahren ist der Schuldner nämlich vor allen Pfändungen und eidesstattlichen Vers geschützt.
Eidesstattliche Versicherung:
Hält der Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner in der Hand, kennt er aber weder Konto noch sonstige Vermögenswerte, darf er den Schuldner zwingen, dass dieser einen Offenbarungseid ablegt.
Der Offenbarungseid besteht aus einem Vermögensverzeichnis, das der Schuldner ausfüllt und seiner anschließenden Versicherung an Eides statt, dass das Vermögensverzeichnis vollständig und richtig ist.
Verstößt der Schuldner dagegen, hat er sich strafbar gemacht. Der Schuldner sollte einer Aufforderung des Gerichtsvollziehers zu einem Offenbarungseid nachkommen und zum Termin erscheinen, weil andernfalls die Verhaftung droht.
Die Androhung der Verhaftung ist durchaus ernst zu nehmen, zumindest läuft der Schuldner Gefahr, dass der Gerichtsvollzieher seine Wohnung aufbricht. Andererseits verliert der Schuldner durch die Abgabe des Offenbarungseides keinerlei Rechte, wenn er sich ohnehin für ein Verbraucherinsolvenzverfahren entscheidet.
Im Gegenteil, gibt er die eidesstattliche Versicherung ab, hat er vor den Vollstreckungsversuchen der Gläubiger zunächst einmal Ruhe. Entsprechend unserer Erfahrung raten wir, das Vermögensverzeichnis wirklich vollständig und richtig auszufüllen.
Es gibt immer wieder leidenschaftliche Gläubiger, die den Schuldnern nachspüren, ob nicht doch Vermögenswerte verschleiert worden sind.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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