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Eidesstattliche Versicherung

Was bedeutet:

Eidesstattliche Versicherung

Eidesstattliche Versicherung
Bis 1970 spricht man nur noch umgangssprachlich vom Offenbarungseid. Denn der Begriff des Offenbarungseides wurde von der Eidesstattlichen Versicherung abgelöst.

Hat ein Gläubiger einen Titel aus einer Zwangsvollstreckung erwirkt, da er z.B. das Konto und den Arbeitgeber des Schuldners nicht kennt und somit nicht pfänden lassen kann oder weil eine Pfändung des Kontos oder des Lohnes nicht ausgereicht hat, um die Gesamtschulden zu begleichen, hat der Schuldner wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seinem Vermögen zu machen. Diese Angaben werden vom Gerichtsvollzieher protokolliert und vom Schuldner die Vollständigkeit der Vermögensaufstellung und deren Richtigkeit an Eides statt versichert. Werden hierbei vom Schuldner falsche Angaben gemacht handelt es sich um eine Straftat.

Sind folgende Umstände aufgetreten ist der Schuldner  zu der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung verpflichtet. Bei nicht Erscheinen zum Termin des Gerichtsvollziehers oder generellen Verweigerung, kann mit Polizeieinsatz entweder die Abgabe erzwungen werden oder der Schuldner sogar in Beugehaft kommen:

Verpflichtung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung bei:

  • Nach einer Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher sind beim Gläubiger immer noch Forderungen offen
  • Der Gläubiger macht glaubhaft, dass die Pfändung nicht ausreichend war um die Forderungen zu begleichen
  • Der Schuldner wurde vom Gerichtsvollzieher trotz Ankündigung nicht in der Wohnung angetroffen
  • Der Schuldner verweigert die Durchsuchung seiner Wohnung

Aufschub der Eidesstattlichen Versicherung

Kann der Schuldner dem Gerichtsvollzieher glaubhaft machen, dass er die offenen Forderungen des Gläubigers innerhalb eines halben Jahres begleicht und vereinbart dafür eine Zahlungsvereinbarung mit dem Gerichtsvollzieher kann die Eidesstattliche Versicherung um ein halbes Jahr vertagt werden.

Wirkung der Eidesstattlichen Versicherung

Wird eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, wird dies im örtlichen Amtsgericht im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Auskunfteien wie die Schufa beziehen Ihre Informationen mitunter aus dem Schuldnerverzeichnis und übernehmen diese Information. Somit wird die Kreditwürdigkeit des Schuldners als gefährdet gelten, was unter Umständen sogar zu Kreditkündigungen durch die Hausbank führen kann.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Keine Schuldnerberatung!

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