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Was bedeutet:Betrug § 263:
Betrug § 263: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt und unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen bestraft.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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Editorial
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