Schulden & Insolvenz Info | Schuldner Info | Schulden Lexikon

Schulden Lexikon

Was bedeutet:

Beschwerde:

Beschwerde: Die Beschwerde ist ein so genannter gerichtlicher Rechtsbehelf und dient dazu, die Entscheidung des Richters oder Rechtspflegers rechtlich zu überprüfen. Die Überprüfung der Entscheidung nimmt in der Regel die nächst höhere Instanz vor.

Gemäß § 6 Abs. 1 InsO kann eine sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts nur in ausdrücklich genannten Fällen erhoben werden. Die sofortige Beschwerde ist in einer Frist von zwei Wochen einzulegen, beginnend mit der Verkündung der Entscheidung.

Das Insolvenzgericht kann der Beschwerde abhelfen. Falls nicht, gibt es die Angelegenheit zur Überprüfung an die nächst höhere Instanz weiter.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


Social Bookmarking

Mach mit > Schuldenlexikon

Wir möchten die Rubrik "Schulden Lexikon" sukzessive erweitern und hier sind wir für Ihre Vorschläge offen. Machen Sie auf diesem Schuldner Portal mit, indem Sie uns Vorschläge schicken, gerne auch komplette Definitionen. Wir beabsichtigen hier demnächst im Übrigen ein "Finanz-Lexikon" online zu stellen -Sie können sich gerne daran beteiligen :-) Kontakt

Schulden > News

Editorial

Jugend in der Schuldenfalle.
Wie viele junge Menschen wirklich in den roten Zahlen stecken, ist nicht bekannt. Meistens ist die Kasse knapp! Lesen Sie Jugend und Schulden

Vater Staat schröpft uns immer mehr. Hier eine Erhöhung – Dort eine Streichung.
Wenn es darum geht, uns Bürger Euros aus der Tasche zu ziehen... Lesen Sie „wirtschaftlicher Aufschwung in Deutschland"

Schulden > Tipps

  • Überschuldung - was ist das?
    In unserem Land finanzieren viele Mitbürger im Vertrauen auf ein regelmäßiges Einkommen bestimmte Konsumgüter... weiter
  • Schulden abbauen
    Wenn der Schuldenstand so hoch ist, dass es kaum mehr Perspektiven gibt... weiter
  • Weitere Tipps
    Tipps
    für Schuldner

Schulden - sponsored Links

Insolvenz > sponsored Links