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Was bedeutet:Beratungshilfe
Beratungshilfe: Damit der Schuldner einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen bei Gericht beantragen kann, muss er nachweisen, dass vorher von einer öffentlich anerkannten Stelle ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren versucht wurde.
Die öffentlich anerkannte Stelle kann eine karitative Schuldnerberatung sein, oder ein Rechtsanwalt. Damit der Schuldner den Rechtsanwalt bezahlen kann, erhält er bei Gericht eine Beratungshilfe.
Hierzu begibt er sich zum Insolvenzgericht und lässt sich einen "Beratungsschein zur Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens" ausstellen. Diesen bringt er dem Anwalt mit. Der Rechtsanwalt stellt seine Gebühren sodann der Landeskasse in Rechnung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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