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Schulden Lexikon

Was bedeutet:

Bankrott

Bankrott: Bankrott ist eine Insolvenzstraftat. Hierzu gehört auch die Verletzung der Buchführungspflicht und die der Gläubigerbegünstigung. Hierbei versagt werden. Die Stundung der Verfahrenskosten kann auch versagt werden, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist. Beispiele:

  • Verletzung von Buchführungspflichten
  • Gläubigerbegünstigung

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


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Mach mit > Schuldenlexikon

Wir möchten die Rubrik "Schulden Lexikon" sukzessive erweitern und hier sind wir für Ihre Vorschläge offen. Machen Sie auf diesem Schuldner Portal mit, indem Sie uns Vorschläge schicken, gerne auch komplette Definitionen. Wir beabsichtigen hier demnächst im Übrigen ein "Finanz-Lexikon" online zu stellen -Sie können sich gerne daran beteiligen :-) Kontakt

Schulden > News

Editorial

Jugend in der Schuldenfalle.
Wie viele junge Menschen wirklich in den roten Zahlen stecken, ist nicht bekannt. Meistens ist die Kasse knapp! Lesen Sie Jugend und Schulden

Vater Staat schröpft uns immer mehr. Hier eine Erhöhung – Dort eine Streichung.
Wenn es darum geht, uns Bürger Euros aus der Tasche zu ziehen... Lesen Sie „wirtschaftlicher Aufschwung in Deutschland"

Schulden > Tipps

  • Überschuldung - was ist das?
    In unserem Land finanzieren viele Mitbürger im Vertrauen auf ein regelmäßiges Einkommen bestimmte Konsumgüter... weiter
  • Schulden abbauen
    Wenn der Schuldenstand so hoch ist, dass es kaum mehr Perspektiven gibt... weiter
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