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Was bedeutet:Aussonderung:
Aussonderung: Immer wieder kommt es vor, dass der Insolvenzverwalter oder Gerichtsvollzieher gleichzeitig eine Anzahl von Gegenständen als zur Insolvenzmasse gehörig beschlagnahmen, um sie zu verwerten. Gehört einer dieser Gegenstände nicht dem Schuldner, so hat der Eigentümer ein Recht auf Aussonderung, d. h. er kann den Gegenstand vom Insolvenzverwalter herausverlangen und die Verwertung verbieten. Ein häufiger Fall der Aussonderung ist beispielsweise, wenn der Insolvenzverwalter das Fahrzeug des Schuldners verwerten will und die Handtasche der Freundin befindet sich noch darin.
Siehe auch: Aussonderungsrecht
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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