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Was bedeutet:

unerlaubte Handlung gemäß §§ 823 ff BGB

Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, wozu der zivilrechtliche Anspruch eines durch Betrug Geschädigten zählt, werden von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Siehe hierzu (Restschuldbefreiung). Mit unerlaubter Handlung wird ein schuldhaft, widerrechtlicher Eingriff in einen fremden Rechtskreis bezeichnet. Unerlaubte Handlungen begründen einen Schadensersatzanspruch gemäß §§ 823ff BGB.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec

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