Schulden & Insolvenz Fragen
Sie sehen nachfolgend häufige Fragen in Sachen Schulden und Insolvenz. Wir versuchen die Antworten so knapp wie nur möglich zu halten, damit keine Mißverständnisse auftreten. Weiter unten finden Sie neue noch nicht beantwortete Fragen.
Sämtliche Antworten wurden gerade überarbeitet
- Müssen unsere Kinder die Schulden bezahlen
- Wer erfährt vom Verbraucherinsolvenz Verfahren
- Sie halten nach einer Schuldnerberatung Ausschau? Dann prüfen Sie auch deren Rechtsberatungsbefugnis ;-)
- Muss ich einen Inkassomitarbeiter rein lassen?
- Kann jeder ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnen und wie hoch müssen dafür die Schulden sein?
- Ich war "einfach nicht anwesend", als der Gerichtsvollziher klingelte und nun wird mir Haft angeroht. Kann das sein?
- Bin geschieden und zahle für meine Kinder Unterhalt. Wegen meiner Schulden werde ich wohl Insolvenz anmelden müssen. Doch wie soll ich den Unterhalt für meine Kinder weiter zahlen?
- Gestern wurde mein Konto gepfändet, nun kann ich die Miete nicht zahlen. Was soll ich tun?
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- Die Bank hat mir das Konto gekündigt. Dürfen die das überhaupt?
- Der Gerichtsvollzieher hat sich bei mir mit Termin angekündigt. Was wird er mir alles nehmen?
- Darf ich im Insolvenzverfahren ein Nebenjob ausüben?
- Welche Folgen hat der Insolvenzantrag auf mein weiteres Leben?
- Welche Vorteile habe ich, wenn mich eine Insolvenzbetreuung als Partner während meines Verbraucher- Insolvenzverfahrens begleitet?
- Ich höre immer wieder aus der Presse sowie den Medien, das ein Termin bei Schuldnerberatungen bis zu 12 Monate dauern kann, daher weiß ich wirklich nicht wie ich meine Schuldenregulierung in vernünftiger Art und Weise hin bekommen soll.
- Meine Einkünfte sind so gering, dass ich kein Geld für die Schulden aufbringen kann. Darf ich trotzdem Insolvenz beantragen?
- Mit welchen Kosten muss ich für die Durchführung des Verbraucher- Insolvenzverfahren rechnen?
- Darf der Gerichtsvollzieher die Sachen meines Lebensgefährten pfänden?
- Ich habe eine schlechte Schufa, kann ich trotzdem eine Kreditkarte bekommen?
- Darf ich im Insolvenzverfahren eine Kreditkarte auf Guthabenbasis beantragen?
- Darf ich im Insolvenzverfahren ein Nebenjob ausüben?
- Darf ich mich während des Verbraucherinsolvenzverfahrens (wieder) selbständig machen?
- Darf mein Arbeitgeber kündigen, sobald er von meinem Insolvenzverfahren erfährt oder habe ich irgendwelche Sanktionen zu erwarten?
- Ich bin verschuldet und möchte heiraten. Wird mein zukünftiger Ehegatte mit hineingezogen?
- Ich habe die Eidesstattliche Versicherung abgegeben kann sich dadurch meine Lage verschlechtern?
- Ich habe im Insolvenzverfahren neue Schulden gemacht und jetzt zwingt mich ein Gläubiger erneut zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Ist meine Insolvenz damit hinfällig?
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- Was bedeutete Rechtsberatungsbefugnis und was hat dies mit Schuldenberatung zu tun
- Wer wird von meiner Verbraucherinsolvenz erfahren
- Wir sind sehr verschuldet und werden wohl Privatinsolvenz anmelden müssen
Arbeit und Schulden Tipp : Um schnell an einen Job zu kommen ist Zeitarbeit geradezu ideal. Wenn Sie sich bei einer Zeitarbeitsfirma bewerben informieren Sie das Unternehmen vorab über Ihre Schulden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Keine Schuldnerberatung!