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Rechtsberatungsbefugnis

Rechtsberatungsbefugnis - Schuldnerberatung

Was bedeutet Rechtsberatungsbefugnis und was hat dies mit Schuldenberatung zu tun?
Der Begriff einer Schuldnerberatung bzw. eines Schuldnerberaters ist gesetzlich nicht geschützt. Somit kann sich jeder, ob nun tatsächlich geeignet oder nicht Schuldenberater nennen und eine Schuldnerberatung anbieten.
Doch für Schuldner ist es, da das Thema Schulden so eng mit Gesetzen und rechtlichen Konsequenzen verknüpft ist, wesentlich eine Rechtsberatung zu erhalten. Der Gesetzgeber hat dies sogar im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens zwingend vorgeschrieben. Rechtsberatungen werden Ihnen von anerkannten Schuldnerberatungen, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren angeboten. Auch ein Schuldenberater kann sich entsprechend anerkennen lassen, wenn er seine fachliche Qualifikation nachweist.
Landen Sie nun bei einem Berater, der keine Rechtsbefugnis für die Schuldenberatung hat, kann er nichts Relevantes für Sie tun. Er kann Ihre Rechnungen sortieren, einen Kontakt zu einem Rechtsanwalt herstellen und wird sich dies teuer bezahlen lassen. Sie zahlen also doppelt und nicht gerechtfertigt.

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Abweisung mangels Masse - Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Aussonderung - Bankrott - Beratungshilfe - Beratungsschein - Beschwerde - Betrug - Bonität - Bürgschaft - Darlehen - Drohende Zahlungsunfähigkeit - Druck-Antrag - Eidesstattliche Versicherung - Einzugsermächtigung - Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Eröffnungsbeschluss - Ersatzaussonderung - Forderung - Forderungsaufstellung - Gerichtsstand - Gerichtsvollzieher - Gewahrsam - Gläubiger - Gläubigervergleich - Gläubigerausschuss - Gläubigerversammlung - Glaubhaftmachung - Inkasso - InFoScore - Insolvenzberatung - Insolvenzgericht - Insolvenzgläubiger - Insolvenzmasse - Insolvenzverwalter - Juristische Person - Kredit - Kreditkündigung - Mahnung - Mahnbescheid - Massegläubiger - Masseverbindlichkeit - Massenzulänglichkeit - Natürliche Person - Neuerwerb - Neumasseverbindlichkeiten - Null-Plan - Obliegenheit - Offenbarungseid - pfändbares Einkommen - Pfändungsgrenze - Pfändungsschutz - Pfändungstabelle - Prozesskostenhilfe - Rechtspfleger - Restschuldbefreiung - SCHUFA - Schuldenbereinigungsplan - Schuldenbereinigungsverfahren - Selbstauskunft - solvent / insolvent - strafbare Handlungen - Stundung - Stundung der Verfahrenskosten - Stromsperre - Treuhänder - Überschuldung - unerlaubte Handlung - Unterhaltspflicht - Verbindlichkeiten - Verbraucher - Verfallklausel - Vergleich - Versagung und Widerruf der Restschuldbefreiung - Vollstreckungsbescheid - Vollstreckungsurteil - Wohlverhaltensperiode - Zahlungsunfähigkeit (§17InsO) - Zahlungsunfähigkeit

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Keine Schuldnerberatung!

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