Darf ich im Insolvenzverfahren ein Nebenjob ausüben?
Insolvenzverfahren - Nebenjob
Die Ausübung einer Nebentätigkeit hat mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun. Sie müssen lediglich Ihren Treuhänder umgehend davon in Kenntnis setzen falls Sie eine neue Nebentätigkeit eingehen und die Einnahmen daraus wahrheitsgetreu offen legen. Führen Sie die Einnahmen aus dem Nebenjob und ihrer regulären Tätigkeit, soweit diese über den Pfändungsgrenzen liegen ab, müssen Sie auch nicht um die Restschuldbefreiung bangen.
Sie sollten allerdings bevor Sie sich vertraglich zu einem Nebenjob verpflichten Ihren regulären Arbeitsvertrag für Ihre Haupttätigkeit daraufhin prüfen, ob Ihnen eine Nebentätigkeit erlaubt ist. Denn häufig schließen Arbeitgeber die Möglichkeit einer Nebentätigkeit entweder gänzlich für Ihre Mitarbeiter aus oder knüpfen diese an eine Erlaubnis des Arbeitgebers. In diesen Fällen müssen Sie sich zunächst bei Ihrem regulären Arbeitgeber um eine Erlaubnis für einen Nebenjob bemühen, um den regulären Arbeitsplatz nicht eventuell zu gefährden.
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