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Inkassomitarbeiter rein lassen?

Muss ich einen Inkassomitarbeiter rein lassen?

Muss ich einen Inkassomitarbeiter rein lassen?
Wenn ein Inkassomitarbeiter vor Ihrer Tür steht, gibt es keinerlei Veranlassung diesen Mitarbeiter rein zu lassen. Trotzdem sollten Sie höflich um eine schriftliche Klärung aller Angelegenheiten bitten. Ebenso sollten Sie auf gar keinen Fall Schriftstücke von Inkassomitarbeitern ohne vorherige Prüfung durch eine Schuldnerberatung unterschreiben.

Anders beim Gerichtsvollzieher, der nach einem angekündigten Termin schon ins Haus, in die Wohnung rein gebeten werden sollte. Dieser kann sich allerdings als Beamter des Amtsgerichts durch einen Ausweis ausweisen.

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