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20. Was heißt bei einer Insolvenzbekanntmachung, das "offener Arrest nach §28" angeordnet ist ? Ist der Betroffene quasi dann vorbestraft? Ist das Untersuchungshaft?  Welche Gründe und Konsequenzen hat sowas?

"offener Arrest" ist lediglich vom Insolvenzgericht vorgegebene Verfügung bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens -künftig keine Leistungen an den Schuldner zu erbringen, sondern an den Insolvenzverwalter (§ 28 Absatz 3 InsO).

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


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