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19. Ich habe im Insolvenzverfahren neue Schulden gemacht und jetzt zwingt mich ein Gläubiger erneut zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Ist meine Insolvenz damit hinfällig?

Nein, die Insolvenz ist nicht hinfällig. Alle Schulden, die bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schon vorhanden waren, werden eines Tages mit Erteilung der Restschuldbefreiung erlöschen. Die neuen Schulden aber bleiben bestehen. Ein zweites Insolvenzverfahren wird erst wieder nach 10 Jahren möglich sein.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec

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