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Ich habe im Insolvenzverfahren neue Schulden gemacht und jetzt zwingt mich ein Gläubiger erneut zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Ist meine Insolvenz damit hinfällig?

Das bereits laufende Verbraucherinsolvenzverfahren ist damit nicht automatisch hinfällig. Doch sollte jedoch dieser Gläubiger und/oder Ihr Treuhänder davon erfahren, dass Sie bereits in der Verbraucherinsolvenz sind und neue Schulden gemacht haben, kann sowohl der Gläubiger wie auch der Treuhänder einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen. Damit würden Sie nach den 6 Jahren keine Restschuldbefreiung erhalten und Ihre alten Schulden wären nach wie vor da.

Für die neu gemachten Schulden müssen Sie in jedem Fall haften. Diese erlöschen selbst dann nicht, wenn Sie eine Restschuldbefreiung erhalten sollten.

Während des Verbraucherinsolvenzverfahrens müssen Sie somit darauf achten, keine neue neuen Schulden zu machen. Stecken Sie während des Verbraucherinsolvenzverfahrens erneut in finanziellen Schwierigkeiten sollten Sie dringendst eine Schuldnerberatung aufsuchen. Hier wird man in Zusammenarbeit mit Ihnen eine neue Lösung für Ihre Schulden suchen, um bemüht sein das laufende Verbraucherinsolvenzverfahren mit der in Aussicht gestellten Restschuldbefreiung nicht zu gefährden.

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