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Ich habe die Eidesstattliche Versicherung abgegeben kann sich dadurch meine Lage verschlechtern?

Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zieht rechtliche Konsequenzen nach sich, ob Ihre individuelle Lage sich dadurch verschlechtern kann, kann nur nach einer Prüfung durch eine Schuldnerberatungsstelle bzw. einer fachlich qualifizierten Person, wie Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar, festgestellt werden.

Es kann für einen Schuldner unter Umständen sogar eine Verbesserung der persönlichen Situation eintreten, wenn er unter Eides statt Auskünfte zu seinem Vermögen und seinen Einkünften macht.

Ihre Rechtslage während eines Verbraucherinsolvenzverfahrens wird durch die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung nicht geändert. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren kann ungerührt davon eröffnet werden und ebenso ungerührt davon können Sie am Ende die Restschuldbefreiung erlangen.    

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