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18. Ich habe die Eidesstattliche Versicherung abgegeben kann sich dadurch meine Lage verschlechtern?
Wer in das Verbraucherinsolvenzverfahren geht, kann getrost die eidesstattliche Versicherung abgeben. Seine Rechtslage wird dadurch nicht verschlechtert.
Am Ende des Verfahrens nach ca. 6 Jahren erhält er die Restschuldbefreiung. Damit haben sich sämtliche Schulden erledigt. d.h. auch die eidesstattliche Versicherung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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Für unsere neue Rubrik Schulden Geschichten suchen wir Menschen, die den Mut haben ihre Geschichte hier anonym zu posten. Wie sind Sie in die Schuldenfalle geraten? Was haben Sie gelernt? Wie gehen Sie mit dem Schuldenproblem um? Welchen Tip möchten Sie Menschen mitgeben? Schreiben Sie uns; Ihr Beitrag kann Menschen helfen und letztendlich hilft schreiben einem selbst :-) Beitrag einsenden
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